Die Aufdeckung des Potsdamer Treffens durch Correctiv stellt einen Höhepunkt des investigativen Journalismus dar. Es ist jedoch festzustellen, dass die juristische Verteidigungsstrategie, die am Begriff "Masterplan zur Ausweisung deutscher Staatsbürger" festhielt, möglicherweise eine unnötige Angriffsfläche bot, die vermutlich die Wirkung ihrer Veröffentlichung schwächte.
Warum die Verteidigungsstrategie wahrscheinlich gewählt wurde
Die Entscheidung von Correctiv, sich auf die Ebene der Meinungsäußerung ("wertende Prognose") zurückzuziehen, kann als taktische Reaktion interpretiert werden. Es ist davon auszugehen, dass man vermeiden wollte, eine Tatsachenbehauptung zu verteidigen, deren technische und juristische Definition (aktive Abschiebung durch Behörden) offenbar nicht mit dem wörtlich Gesagten beim Treffen übereinstimmte. Da Sellners Plan dies für Staatsbürger anscheinend nicht exakt so vorsah, ergibt sich die Schlussfolgerung, dass die Strategie so angelegt war, den Klägern keine einfachen juristischen Angriffspunkte zu liefern, indem man sich auf die Bewertung des Plans beschränkte.
Mangelnde strategische Weitsicht
Diese Verteidigung kann als kurzsichtig bewertet werden, sowohl aus journalistischer als auch aus strategischer Sicht. Es erscheint als problematisch, wenn eine zugespitzte Vokabel als Tatsache präsentiert und dann mutmaßlich erst nachträglich vor Gericht in eine Meinung umgedeutet wird. Dies könnte den Eindruck erwecken, man nutze eine besonders reißerische Darstellung. Das Festhalten am Begriff "Ausweisung" dürfte das Narrativ einer unsauberen Recherche befördert und die Debatte vom wahren Gefahrenpotenzial der inhaltlichen Absicht abgelenkt haben. Dies könnte den Teilnehmern des Treffens in die Hände gespielt haben, indem es ihnen ermöglichte, journalistische Standards zu kritisieren.
Die Richtigkeit der inhaltlichen Aussage
Die eidesstattliche Erklärung von Eric Ahrens dient als starker Beleg dafür, dass die inhaltliche Aussage von Correctiv im Kern zutreffend war. Man kann daraus schließen, dass der Plan Sellners augenscheinlich darauf abzielte, millionenfache Remigration zu organisieren, die auch deutsche Staatsbürger mit Migrationshintergrund betreffen sollte. Die Annahme ist berechtigt, dass der Plan das Ziel einer ethnischen Bereinigung verfolgte, die durch systematische Diskriminierung und Gesetzgebung erreicht werden sollte, was faktisch auf erzwungene Vertreibung hinausläuft. Der Fehler liegt damit primär im juristisch unzutreffenden Etikett "Ausweisung".
Die einfache Korrektur
Es ist zu vermuten, dass eine einfache Korrektur Correctiv aus der juristischen Defensive geholt hätte: Statt von einem "Masterplan zur Ausweisung deutscher Staatsbürger" zu sprechen, wäre es ratsam gewesen, von einem "Masterplan zur Vertreibung deutscher Staatsbürger" zu sprechen. Der Begriff "Vertreibung" erscheint als inhaltlicher und beschreibender Begriff, der die Wirkung des Plans wahrscheinlich besser und kaum weniger drastisch beschrieben hätte. Er wäre vermutlich durch Ahrens' spätere Aussage vollumfänglich gedeckt gewesen. Man darf davon ausgehen, dass eine solche Korrektur die Glaubwürdigkeit gestärkt und die Debatte sofort auf den verfassungswidrigen Kern des Geschehens zurückgelenkt hätte. Das taktische Festhalten an der unsauberen Formulierung kann als Schwächung der eigenen Rechercheleistung und des Ansehens Correctivs bewertet werden.