Kommentar: Die fatale Fixierung auf "Ausweisung"

Die Potsdam-Recherche von Correctiv Die Aufdeckung des Potsdamer Treffens durch Correctiv stellt einen Höhepunkt des investigativen Journalismus dar. Es ist jedoch festzustellen, dass die juristische Verteidigungsstrategie, die am Begriff "Masterplan zur Ausweisung deutscher Staatsbürger" festhielt, möglicherweise eine unnötige Angriffsfläche bot, die vermutlich die Wirkung ihrer Veröffentlichung schwächte.

Warum die Verteidigungsstrategie wahrscheinlich gewählt wurde

Die Entscheidung von Correctiv, sich auf die Ebene der Meinungsäußerung ("wertende Prognose") zurückzuziehen, kann als taktische Reaktion interpretiert werden. Es ist davon auszugehen, dass man vermeiden wollte, eine Tatsachenbehauptung zu verteidigen, deren technische und juristische Definition (aktive Abschiebung durch Behörden) offenbar nicht mit dem wörtlich Gesagten beim Treffen übereinstimmte. Da Sellners Plan dies für Staatsbürger anscheinend nicht exakt so vorsah, ergibt sich die Schlussfolgerung, dass die Strategie so angelegt war, den Klägern keine einfachen juristischen Angriffspunkte zu liefern, indem man sich auf die Bewertung des Plans beschränkte.

Mangelnde strategische Weitsicht

Diese Verteidigung kann als kurzsichtig bewertet werden, sowohl aus journalistischer als auch aus strategischer Sicht. Es erscheint als problematisch, wenn eine zugespitzte Vokabel als Tatsache präsentiert und dann mutmaßlich erst nachträglich vor Gericht in eine Meinung umgedeutet wird. Dies könnte den Eindruck erwecken, man nutze eine besonders reißerische Darstellung. Das Festhalten am Begriff "Ausweisung" dürfte das Narrativ einer unsauberen Recherche befördert und die Debatte vom wahren Gefahrenpotenzial der inhaltlichen Absicht abgelenkt haben. Dies könnte den Teilnehmern des Treffens in die Hände gespielt haben, indem es ihnen ermöglichte, journalistische Standards zu kritisieren.

Die Richtigkeit der inhaltlichen Aussage

Die eidesstattliche Erklärung von Eric Ahrens dient als starker Beleg dafür, dass die inhaltliche Aussage von Correctiv im Kern zutreffend war. Man kann daraus schließen, dass der Plan Sellners augenscheinlich darauf abzielte, millionenfache Remigration zu organisieren, die auch deutsche Staatsbürger mit Migrationshintergrund betreffen sollte. Die Annahme ist berechtigt, dass der Plan das Ziel einer ethnischen Bereinigung verfolgte, die durch systematische Diskriminierung und Gesetzgebung erreicht werden sollte, was faktisch auf erzwungene Vertreibung hinausläuft. Der Fehler liegt damit primär im juristisch unzutreffenden Etikett "Ausweisung".

Die einfache Korrektur

Es ist zu vermuten, dass eine einfache Korrektur Correctiv aus der juristischen Defensive geholt hätte: Statt von einem "Masterplan zur Ausweisung deutscher Staatsbürger" zu sprechen, wäre es ratsam gewesen, von einem "Masterplan zur Vertreibung deutscher Staatsbürger" zu sprechen. Der Begriff "Vertreibung" erscheint als inhaltlicher und beschreibender Begriff, der die Wirkung des Plans wahrscheinlich besser und kaum weniger drastisch beschrieben hätte. Er wäre vermutlich durch Ahrens' spätere Aussage vollumfänglich gedeckt gewesen. Man darf davon ausgehen, dass eine solche Korrektur die Glaubwürdigkeit gestärkt und die Debatte sofort auf den verfassungswidrigen Kern des Geschehens zurückgelenkt hätte. Das taktische Festhalten an der unsauberen Formulierung kann als Schwächung der eigenen Rechercheleistung und des Ansehens Correctivs bewertet werden.

"Sterbliche Überreste"

Symbolbild Es ist oft dieser kurze Moment vor den Nachrichten. Eine Stimme setzt an, berichtet knapp von einem Todesfall, und dann fällt die vertraute Formel: "sterbliche Überreste". Sie rutscht so selbstverständlich in viele Nachrichtenmeldungen, dass kaum noch auffällt, wie viel Distanz und sprachliche Schieflage sie erzeugt.

"Überreste" meint das, was keinen eigenen Wert mehr trägt. Dinge, die übrig bleiben, Fragmente, Stücke ohne Zusammenhang. In der Berichterstattung verwandelt dieses Wort eine verstorbene Person in ein sprachliches Objekt. Ein Leben mit Beziehungen, Verletzlichkeit und Würde wird auf einen Rest reduziert, der nur noch als Fundstück im Satz existiert. Die Formulierung entmenschlicht, weil Reste keine Würde kennen und niemals menschlich gedacht werden können.

Dazu kommt das Wort "sterblich". Es beschreibt die Möglichkeit zu sterben, gehört also zum Leben, nicht zum Tod. Wer gestorben ist, ist nicht mehr sterblich. Die Floskel kombiniert deshalb zwei Ebenen, die nicht zusammenpassen: eine Eigenschaft der Lebenden und einen Zustand ohne weitere Veränderung. Was wie eine neutrale Formulierung klingt, schafft ein widersprüchliches Bild, das den Tod eher verwischt als benennt.

Gerade darin zeigt sich ein Muster: Medien greifen zu Begriffen, die Härte vermeiden sollen, aber am Ende eine neue Form der Distanz schaffen. Die Sprache wird weicher, doch die Würde wird nicht größer. Im Gegenteil. Die Person verschwindet hinter einer Formel, die sie auf etwas reduziert, das zwar noch existiert, aber nicht mehr als Mensch dargestellt wird.

Wer journalistisch über den Tod berichtet, beeinflusst, wie Leser:innen oder Hörer:innen einen Menschen wahrnehmen, auch dann, wenn sie seinen Namen nicht kennen. Präzise Begriffe wie "Verstorbene" oder "Leichnam" sind nicht härter, sondern klarer. Sie lassen den Menschen sichtbar bleiben, statt ihn sprachlich zu verkleinern.

Ein Mensch ist niemals ein Rest. Weder tot noch sterblich.

Informationsfreiheit: Ein Glücksspiel für Menschen mit Geld

Das Verwaltungsgericht Stuttgart erlaubt Gebühren für abgelehnte Anträge auf Informationszugang – eine Entscheidung mit Folgen.

Symbolbild Am 4. Juli 2024 wies das Verwaltungsgericht Stuttgart die Klage eines Antragstellenden ab, der gegen eine Gebühr von 500 Euro für die Ablehnung seines Antrags auf Informationszugang nach dem Landesinformationsfreiheitsgesetz Baden-Württemberg (LIFG) vorgegangen war. Das Gericht argumentierte, dass die Erhebung einer solchen Gebühr rechtmäßig sei, selbst wenn der Antrag abgelehnt wird, da auch die Bearbeitung einer Ablehnung als "zurechenbare öffentliche Leistung" gelte.

Der Fall: Umfangreiche Anfrage, hoher Verwaltungsaufwand

Der Kläger hatte auf Grundlage des LIFG umfassende Unterlagen zu baden-württembergischen Polizeikräften beantragt, die Mitglieder des deutschen Ku-Klux-Klan-Ablegers waren. Die Behörde lehnte den Antrag ab, setzte jedoch eine Gebühr von 500 Euro fest. Zur Begründung führte sie an, dass allein die Sichtung und Schwärzung der angefragten Dokumente sowie Abstimmungen mit anderen Behörden 188 Stunden Arbeitszeit verursacht hätten.

Das Gericht hielt die Gebühr für gerechtfertigt. Es verwies auf die gesetzliche Grundlage im LIFG, die Gebühren für abgelehnte Anträge ausdrücklich zulässt, wenn ein "deutlich höherer Verwaltungsaufwand" entsteht.

Problematischer Umgang mit dem Grundsatz der Informationsfreiheit

Das Urteil stützt sich auf die bestehenden gesetzlichen Regelungen, wirft aber Fragen auf, ob diese Regelungen im Einklang mit der Grundidee der Informationsfreiheit stehen. Zwar sollen laut § 10 Abs. 3 Satz 2 LIFG Gebühren keine "abschreckende Wirkung" entfalten, doch das Risiko, bei einer Ablehnung Kosten tragen zu müssen, könnte in der Praxis genau diesen Effekt haben.

Die Gebühr von 500 Euro liegt am oberen Rand des Gebührenrahmens und wurde durch die Behörde mit dem außergewöhnlichen Aufwand begründet. Während solche Fälle laut Gesetz eine Gebührenpflicht rechtfertigen können, stellt sich die Frage, ob eine so hohe Gebühr verhältnismäßig bleibt, wenn das zentrale Ziel der Informationsfreiheit – Transparenz staatlichen Handelns – dadurch beeinträchtigt werden könnte.

Unterschiede zum Bundesrecht

Das Urteil betont, dass das Landesinformationsfreiheitsgesetz von Baden-Württemberg bewusst eine andere Regelung als das Bundesinformationsfreiheitsgesetz (IFG) vorsieht. Auf Bundesebene sind Gebühren für die Ablehnung eines Antrags nicht zulässig. In Baden-Württemberg entschied sich der Gesetzgeber jedoch, Gebühren auch in diesen Fällen zu erlauben, um den hohen Verwaltungsaufwand auszugleichen. Das Gericht stellte fest, dass dieser Unterschied keine Rechtsverletzung darstellt.

Konsequenzen für Anträge

Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Stuttgart macht deutlich, dass Anträge nach dem LIFG mit einem finanziellen Risiko verbunden sein können, selbst wenn die gestellten Informationen letztlich nicht herausgegeben werden. Damit stellt sich die Frage, wie Antragstellende künftig mit dieser Unsicherheit umgehen und ob dies zu einer Zurückhaltung bei der Antragstellung führen könnte. Es steht jedoch die Frage im Raum, ob sich Informationsfreiheit zu einem Glücksspiel entwickelt – zugänglich nur für diejenigen, die das finanzielle Risiko tragen können.

VG Stuttgart, Entscheidung vom 04.07.2024 - 14 K 5274/22 (https://dejure.org/2024,33213)

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Welche Zukunft hat die gedruckte Zeitung?

v.l.: Klaus Welzel (RNZ), Rolf Gramm (dju), Aline Lüllmann (taz) | Foto: heb v.l.: Klaus Welzel (RNZ), Rolf Gramm (dju), Aline Lüllmann (taz) | Foto: heb

Gespräch mit taz-Geschäftsführerin Aline Lüllmann und RNZ-Chefredakteur Klaus Welzel

Ist die Zeitung auf dem Küchentisch ein Auslaufmodell? Vor dem Hintergrund anhaltender Auflage- und Anzeigenverluste von Zeitungen und der Ankündigung der taz, die werktäglichen Ausgaben "perspektivisch" nur noch online zu publizieren, ging die Deutsche Journalistinnen und Journalisten-Union (dju) Rhein-Neckar der Frage nach der Zukunft der gedruckten Zeitung nach. Mit taz-Geschäftsführerin Aline Lüllmann und dem Chefredakteur der Rhein-Neckar-Zeitung (RNZ) Klaus Welzel hatte sie zwei hochkarätige Gäste an Bord.

Moderator Rolf Gramm, seit vielen Jahren im Vorstand der dju Rhein-Neckar, sprach die Entwicklung der Zeitungslandschaft an. Insbesondere der jüngere Teil der Bevölkerung lese heute nicht mehr auf Papier, sondern im Internet.

Wie gehen die sehr unterschiedlichen Zeitungen mit der Situation um?

Aline Lüllmann leitete bei der taz die Abteilung für digitale Transformation, bevor sie 2020 mit Andreas Marggraf die Geschäftsführung übernahm. Die solidarische Finanzierung der genossenschaftlich organisierten Tageszeitung ragt aus dem Zeitungsmarkt heraus. Im Netz blieben Inhalte kostenlos zugänglich, während rundherum die Zeitungen ihre Paywalls hochzogen. Stattdessen wurde im Jahr 2011 das Modell "taz zahl ich" eingeführt, für das Lüllmann als Projektleiterin zuständig war. Ein monatlicher Beitrag von 5,- Euro aufwärts wird aktuell von über 35 500 Unterstützer*innen freiwillig gezahlt. Für die kleine Zeitung das passende Modell, wie Lüllmann betonte: "Wir sparen uns die Pay Wall."

Nach dem Fahrplan für die Umstellung gefragt, kündigte sie an, dass ab 2025 nur noch die "Wochentaz" genannte Samstagsausgabe in gedruckter Form erscheinen werde. Die werktäglichen Ausgaben sollen als ePaper auch weiterhin in der Zeitungsansicht verfügbar sein. "Die Ultras, wie wir sie zärtlich nennen, pflegen ihre Lesegewohnheiten", bemerkte Lüllmann augenzwinkernd.

Ein Grund für die Umstellung: Die bundesweite Zustellung ist eine Herausforderung. Die Zeitung wird teils über andere Verlagshäuser, darunter die RNZ, mitverteilt. Teils wird sie sogar mit der Post geliefert. Wenn es mit der Zustellung nicht gut klappt oder der Postbote drei Ausgaben auf einmal einwirft, sind Kündigungen vorprogrammiert.

Damit die Umstellung gelingt, komme es nun darauf an, neben den "taz zahl ich" auch genügend "Zukunftsabos" zu erreichen.

Für Klaus Welzel kommt eine Umstellung der RNZ dagegen nicht in Frage. Er hat während seines Studiums (Germanistik und Politologie) als freier Mitarbeiter kurze Zeit auch für die taz gearbeitet. 1986 begann er als Volontär bei der RNZ, wechselte 1993 in die Politikredaktion und ist seit 2011 Chefredakteur und Leiter des Ressorts Politik/Wirtschaft.

Gefragt nach dem Umgang mit dem sich wandelnden Zeitungsmarkt, gab er sich gelassen und sprach von einer Komfortlage in Süddeutschland, wo der Preis nicht der große Faktor sei. Die Zeitung sei wirtschaftlich stabil, es bleibe bei sechs Tage die Woche Print, versicherte er.

Wir andere Regionalzeitungen hat auch die RNZ für ihr Online-Angebot eine Paywall eingeführt. Im Herbst werde sie Preise vereinheitlichen und den Bezahlvorgang unkompliziert machen, kündigte Welzel an. Auch ein Newsletter ist geplant. Ernüchternd: Während viele Artikel nur überflogen werden, hielten sich User mit einem kürzlich eingeführten Online-Rätsel im Schnitt 24 Minuten auf.

Die Hälfte der Beiträge seien rein lokal und generierten nur wenige Klicks. "Was würde es bei acht Lokalausgaben bedeuten, umzustellen?", fragte der Chefredakteur auch mit Blick auf die Zustellenden, für die ein "richtiger Job" wichtig sei.

Stattdessen hob er die Wahlmöglichkeiten hervor. Bei der RNZ zählen dazu Digital plus Samstag Print, Montag bis Samstag Print und "All inklusive", also Digital, Print und ePaper ab 21 Uhr.

Wo geht die Reise hin? Wird der Journalismus zum Beiboot für Konzerne, die ihren Umsatz mit Jobbörsen und Rätselheften machen?

Beide waren sich einig, dass es um mehr geht als "was Klicks bringt". Für Lüllmann zeigt auch der Internetauftritt des britischen "Guardian", dass das freiwillige Unterstützermodell funktioniert. "Zeitungen brauchen Biotopschutz", machte Welzel geltend. Er sorgte sich um die Konzentration am Zeitungsmarkt, wo es immer weniger konzernunabhängige Verlage gibt. "Wie sollen die standhalten?", fragte er und erwähnte die Initiative für eine Internet-Plattform als europäisches Gegengewicht zu den Tech-Giganten. Auch in einem anderen Bereich sieht er die Politik in der Pflicht: "Medienbildung muss schon in der Grundschule anfangen."